Der Autor hat das Diagramm so detailliert gezeichnet, dass es nur eine Schlussfolgerung gibt: Er wusste mit Sicherheit, dass das Umdrehen verboten ist. Und jetzt (als Nicht-Unterstützer derer, „die in die Büsche rennen und Aufruhr machen“) versucht er, es gesetzeskonform herauszufinden.
Meiner Meinung nach hat Varang Recht.
Und im Allgemeinen ist es notwendig (nach amerikanischem Prinzip ist nicht alles das Schlimmste), wo Wendeverbot besteht, die Fahrspuren sollten durch Betonbarrieren getrennt sein und nicht durch einen weißen Streifen, vielleicht wird es einen geben weniger Fragen und vor allem Unfälle.

Nein, Ihre Schlussfolgerung ist falsch. Ich wusste nicht, dass dort gerade unter den damaligen Bedingungen das Umdrehen verboten war. Ich habe gehört, dass Verkehrspolizisten das Wenden auf Straßenbahngleisen nicht gutheißen, aber ich habe das damit in Verbindung gebracht, dass dort letzten Sommer Sie zogen einen durchgehenden Streifen zwischen den Straßenbahngleisen und der 3. Spur. In dieser Situation befand sich der Feststoff (oder besser gesagt seine Überreste) unter Schnee und Eis. Ich beschloss, dass ich plappern würde, wenn etwas passieren würde. Aber sie fingen an, dort den Gegenverkehr auszulöten.

Weil Ich verstoße äußerst selten dagegen (ich kann mich nicht erinnern, auf Straßenbahngleisen eine Kehrtwende gemacht zu haben) und war noch nie zuvor in einer solchen Situation – aber ich bin noch nie auf ein Abbiegeverbot auf vier oder mehr Spuren gestoßen. Und wenn sie mich aufhielten, habe ich nicht gestritten und die Situation noch verschlimmert. Es ist nur so, dass es bei meiner Entlassung sehr interessant wurde, wie legitim das Vorgehen der Verkehrspolizisten war, denn... Erst letztes Jahr habe ich die Verkehrsregeln von 2006 noch einmal gelesen (um das Wissen, das ich mir vor 10 Jahren angeeignet hatte, in meinem Gedächtnis aufzufrischen), aber in diesem Moment erinnerte ich mich nicht an einen solchen Punkt, und als ich nach Hause zurückkehrte, nahm ich es heraus und fing an lese es noch einmal.

2 B()rI$
Was die Anzahl der Fahrspuren betrifft – ich schrieb „die zweite Fahrspur funktioniert kaum“ – meinte ich die Schneewehenstrecke, auf der Busse und Oberleitungsbusse fahren. Personenkraftwagen- Es ist schwierig, sich fortzubewegen, insbesondere bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h, weil fängt an zu werfen... Aber sie war immer noch da.

2 Vozhd
Auf dem Bild sind es 6 Fahrspuren, glaubt man den Ampelschildern, sind es auch 6 Fahrspuren, aber tatsächlich waren es an diesem Tag noch nur 4 Fahrspuren.

Habe gerade den Beschluss des Plenums des Obersten Gerichtshofs gefunden Russische Föderation Nr. 18 vom 24. Oktober 2006 --- Verkehrspolizisten kamen mit Erklärungen durch die „coole“ Resolution...

PS: Ehrlich gesagt bin ich aus menschlicher Sicht nicht damit einverstanden, dass beim Wenden auf Straßenbahngleisen Rechte weggenommen werden. Wenn ich mich nicht nur in die Straßenbahn, sondern sogar in vorbeifahrende und entgegenkommende Autos einmische, ist das der Wahnsinn unserer Beurteilung der Realität. Dennoch entstehen manchmal verrückte Gesetze. Ungefähr wie ein Überholverbot für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 1 km/h usw.

OK. Scheiß auf sie. Jetzt werde ich es wissen.

PS2: Gerade habe ich Absatz 12a noch einmal gelesen (Auf Einbahnstraßen mit vier oder mehr Fahrspuren ist das Überholen, Wenden oder Abbiegen auf den für den Gegenverkehr vorgesehenen Straßenrand verboten (Ziffer 9.2 der Verkehrsordnung). So ein Verbote müssen durch Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht werden 1.3;) - Das Vorhandensein von Straßenbahngleisen in der Mitte dieser vier oder mehr Fahrspuren ist nicht vorgeschrieben. Dennoch, wenn man diesen Punkt betrachtet: Ja, ein Verstoß.

Aber Straßenbahngleise werden in Absatz 12e deutlich erwähnt (Das Befahren von Straßenbahngleisen in die Gegenrichtung ist verboten. Das Befahren von Straßenbahngleisen in die gleiche Richtung, die sich auf der linken Seite auf der Höhe der Fahrbahn befinden, ist jedoch zulässig, wenn alle Spuren in dieser Richtung belegt sind.) sowie beim Umleiten, Überholen, Linksabbiegen oder Kehrtwenden unter Berücksichtigung von Ziffer 8.5 der Verkehrsordnung, sofern dadurch die Straßenbahn nicht beeinträchtigt wird (Ziffer 9.6 der Verkehrsordnung).)

Da stellt sich erneut die Frage, welchem ​​Punkt mein Zug zuzuordnen ist. Zu Absatz 12a oder Absatz 12d?

Und vier Fahrspuren in Punkt 12a – für jede Richtung oder für die gesamte Fahrbahn? Irgendwo ist es für „jede Richtung“ angegeben (wie im Fazit von Absatz 12), irgendwo nicht.