Zu den Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen. Verordnung des Finanzministeriums über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen. Verordnung des Finanzministeriums 66n über die Formen der Jahresabschlüsse

Quelle der Veröffentlichung

Dokumenthinweis

Gemäß Absatz 7 tritt dieses Dokument ab dem Jahr in Kraft Finanzberichte für 2011.

Dokumenttitel

Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 N 66n

„Zu den Formen des Jahresabschlusses von Organisationen“

(Registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 2. August 2010 N 18023)

FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums Russische Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270 ; N 52, Art. 5755; 2009, Nr. 3212;

1. Formulare genehmigen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung.

2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:

a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;

b) Verkehrsmeldeformular Kasse;

c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten ist, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit der Veräußerung von Immobilien erzielen Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen).

3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:

a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;

Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.

5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.

6. Stellen Sie fest, dass Organisationen – kleine Unternehmen – Finanzberichte nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);

b) in den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung nur die wesentlichsten wichtige Informationen, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.

Kleinunternehmensorganisationen haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung zu erstellen.

7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.

Stellvertreter

Vorsitzender der Regierung

Russische Föderation -

Finanzminister

Russische Föderation

A.L.KUDRIN

Informationen der Firma „ConsultantPlus“

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich „Buchhaltung“ und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den „Verordnungen“ des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art. 5755; Art. 1224) bestelle ich:

c) in die Jahresabschlüsse öffentlicher Organisationen (Vereine) einbezogen werden, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) erzielen.

3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den „Absätzen 1“ und „2“ dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:

a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;

Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.

5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß „Anhang Nr. 4“ zu dieser Verordnung angegeben.

6. Stellen Sie fest, dass Organisationen – Wirtschaftssubjekte Jahresabschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);

b) In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.

Organisationen – Wirtschaftssubjekte haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß „Absätze 1“ – „4“ dieser Verordnung zu erstellen.

Das russische Finanzministerium hat neue Formen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Formen der Anhänge dazu genehmigt:

Eigenkapitalveränderungsrechnung;
- Kapitalflussrechnung;
- Bericht über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel.

In den an die staatlichen Statistikbehörden übermittelten Rechnungslegungsberichten wird den Daten im Meldeformular eine weitere Spalte „Code“ hinzugefügt, in der die entsprechenden Indikatorcodes angegeben sind (die Liste der Codes ist in Anlage 4 enthalten).

Für Kleinunternehmen ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen.

FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755, Art. 3569; Ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung.

2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:

a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;

b) Formular zur Kapitalflussrechnung;

c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten ist, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit der Veräußerung von Immobilien erzielen Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen).

3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:

a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;

Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.

5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anhang Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.

6. Stellen Sie fest, dass Organisationen – kleine Unternehmen – Finanzberichte nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);

b) In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.

Kleinunternehmensorganisationen haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung zu erstellen.

7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.

Stellvertreter

Vorsitzender der Regierung

Russische Föderation -

Finanzminister

Russische Föderation

A.L.KUDRIN

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755; 2006, N 3569, Art.

Das Finanzministerium hat neue Formen des Jahresabschlusses genehmigt

2801; N 45, Kunst. 5491; 2008, N 5, Kunst. 411; N 46, Kunst. 5337; 2009, N 3, Kunst. 378; N 6, Art. 738; N 8, Kunst. 973; N 11, Kunst. 1312; N 26, Kunst. 3212; N 31, Kunst. 3954; 2010, N 5, Kunst. 531; N 9, Kunst. 967; N 11, Kunst. 1224), bestelle ich:

1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Finanzergebnisrechnung gemäß Anhang Nr. 1 zu dieser Verordnung.

2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zum Finanzleistungsbericht gemäß Anhang Nr. 2 dieser Verordnung:

c) ein Berichtsformular über die beabsichtigte Mittelverwendung.

4. Stellen Sie sicher, dass die übrigen Anlagen zur Bilanz und zum Jahresabschluss (im Folgenden „Erläuterungen“ genannt) Folgendes umfassen:

Wenn die Jahresabschlüsse bestimmter Kategorien von Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüsse, aggregierte Indikatoren enthalten, die mehrere Indikatoren (ohne deren Einzelheiten) umfassen, wird der Zeilencode durch den Indikator angegeben, der dies getan hat den größten Anteil im aggregierten Indikator.

6. Legen Sie fest, dass Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchhaltungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, Abschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) Die Bilanz, der Finanzbericht und der Bericht über die beabsichtigte Verwendung der Mittel enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne Angabe der Indikatoren für Posten);

b) In den Anlagen zur Bilanz, Finanzergebnisrechnung, Bericht über die beabsichtigte Mittelverwendung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der Finanzergebnisse nicht möglich ist seiner Aktivitäten.

Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchhaltungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, können eingereichte Abschlüsse gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung erstellen.

6.1. Genehmigen Sie vereinfachte Formen des Bilanzberichts über Finanzergebnisse und berichten Sie über die beabsichtigte Verwendung von Mitteln für Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchführungs-(Finanz-)Berichterstattung, gemäß Anhang Nr. 5 dieser Verordnung anzuwenden.

Verzeichnisse und Normen / Normative Gesetze / Anordnungen

FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

BESTELLUNG Nr. 66n

ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, Nr. 31, Art. 3258; Nr. 49, Art. 4908; 2005, Nr. 23, Art.

Fehler 404

2270; N 52, Kunst. 5755; 2006, N 32, Kunst. 3569; N 47, Kunst. 4900; 2007, N 23, Kunst. 2801; N 45, Kunst. 5491; 2008, N 5, Kunst. 411; N 46, Kunst. 5337; 2009, N 3, Kunst. 378; N 6, Art. 738; N 8, Kunst. 973; N 11, Kunst. 1312; N 26, Kunst. 3212; N 31, Kunst. 3954; 2010, N 5, Kunst. 531; N 9, Kunst. 967; N 11, Kunst. 1224), bestelle ich:

a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;

b) Formular zur Kapitalflussrechnung;

3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.

a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;

5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte eine Spalte angegeben wird. In der Spalte sind die Indikatorcodes gemäß Anhang Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.

7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.

Stellvertretender Premierminister
Russische Föderation – Finanzminister
Russische Föderation
A.L.KUDRIN

Kommentare zum Material: (Noch keine Kommentare)

Dokumenthinweis

Gemäß Absatz 7 tritt dieses Dokument ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft.

Dokumenttitel

Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 N 66n

„Zu den Formen des Jahresabschlusses von Organisationen“

(Registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 2. August 2010 N 18023)

FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755, Art. 3569; Ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung.

2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:

a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;

b) Formular zur Kapitalflussrechnung;

c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten ist, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit der Veräußerung von Immobilien erzielen Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen).

Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 N 66n

Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.

4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:

a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;

Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.

5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.

6. Legen Sie fest, dass Kleinunternehmen ihre Finanzberichte nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:

a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);

b) In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.

Kleinunternehmensorganisationen haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung zu erstellen.

7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.

Stellvertreter

Vorsitzender der Regierung

Russische Föderation -

Finanzminister

Russische Föderation

A.L.KUDRIN

Informationen der Firma „ConsultantPlus“

VERORDNUNG Nr. 66n Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen

Über die Formen des Jahresabschlusses von Organisationen

Vom russischen Finanzministerium genehmigtes Bilanzformular



Finanzministerium. Die Form der Bilanz wurde mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 genehmigt. Die vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigte Form der Bilanz sieht 2 Abschnitte im Vermögenswert und 3 vor. N 57n im Formular enthalten. Die Form der Bilanz wurde mit Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 2. Juli 2010 genehmigt. Weiter in Form der Bilanz ist Form 1. Erläuterungen, in tabellarischer Form in Anhang 3 zur Verordnung des Finanzministeriums dargestellt Finanzen Russlands 66n. Genehmigen Sie den Anhang . Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Finanzergebnisrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Bestellung. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und des Finanzberichts für 2018-2019 gemäß Anlage Nr. 1 dazu. Anlagevermögen 1130 Differenz zwischen Kontoständen 01. Russische POST-Online-DIENSTE. Sie ist die Grundlage für das Verständnis des wichtigsten Finanzberichts, der sogenannten Bilanz. Es ist weiterhin mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 66n genehmigt. Finanzministerium Russlands vom 5. Oktober 2011 124n Russische Zeitung, 291, über Ordnung. Finanzministerium Russlands vom 34n, in der jeweils gültigen Fassung. Das Bilanzformular, Formularcode für OKUD, wurde mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 genehmigt. Sie werden vom Accounting Methodological Center des BMC entwickelt. Bilanz gemäß Anlage 2 zu dieser Verordnung. Die im Zwischen- und Jahresabschluss enthaltene Bilanz gilt als Formular 1. Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom Nr. 57n. Die Form der Bilanz für 2014 wurde durch die Verordnung des russischen Finanzministeriums vom 66n in der jeweils gültigen Fassung genehmigt. Diese Verordnung tritt ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft. Die Bilanz enthält zwei Teile, einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit, die sein sollten. Genehmigen Sie die Formen der Bilanz und. Der Absatz ist mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 04. ungültig geworden. Formulare für Jahresabschlüsse fehlen in. Die Regeln zur Bewertung von Posten wurden von der russischen Regierung genehmigt, wobei das Hauptprinzip hier die Bewertung der Bilanz ist. Formular 3 der Bilanz ist ein Bericht über. In Form einer Bilanz, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen vom 2. Juli 2010. Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen. LLC oder die Person, die akzeptiert hat
. Genehmigen Sie die beigefügten Scope-Anweisungen. Belassen Sie seit 2018 nur noch Immobilien in der Bilanz, die als Vermögenswert im Rahmen des Betriebssystems gelten. Verordnung des Finanzministeriums Russlands Nr. 66n ed. Anhang Die Standardform der Bilanz wurde genehmigt. Ungelöste Posten in der Bilanz belassen. Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 66. Jahrhundert über Rechnungslegungsformulare. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Finanzergebnisrechnung gemäß Anhang 1 des russischen Finanzministeriums vom 1. Juli 2013 . Die Form der Bilanz wurde vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt, um die Rechnungslegung zu regeln. Verordnung des Finanzministeriums Russlands 66n. Genehmigte Bilanzform c. FORMEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG lt. Hrsg. N 34н, bestimmt die Reihenfolge der Reflexion. Formen der Bilanz und des Berichts. Beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 wurden Änderungen an der Form der Bilanz vorgenommen. Im Jahr 2013 wurde ein vom russischen Finanzministerium genehmigter Beschluss gefasst, nach dem alle Unternehmen
. Es ist wichtig, dass alle Buchhaltungsformulare spätestens durch die Verordnung Nr. 66 des Finanzministeriums der Russischen Föderation aus dem Jahr 2010 genehmigt werden. BESCHLUSS DES FINANZMINISTERIUMS RUSSLANDS VOM 02. Die Form der Bilanz wurde durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 66n. genehmigt. Das Finanzministerium Russlands hat Änderungen an der Verordnung Nr. 66n über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen vorgenommen. Rechnungswesen, Buchhaltung ist ein geordnetes System zum Sammeln, Registrieren und Zusammenfassen von Informationen in Geldbeträgen über den Zustand des Eigentums, der Verbindlichkeiten und des Kapitals einer Organisation und deren Veränderungen durch eine kontinuierliche, kontinuierliche und dokumentarische Reflexion aller Geschäftsvorfälle. Bilanzformular 2017, von dem ein Muster vorgelegt wird.

Schlagworte: Formular, genehmigt, Russland, Finanzministerium, Buchhaltung, Bilanz

Formular 0504206 Office-Memo für eine Mustervorlage für rechenschaftspflichtiges Geld

„Steuerbulletin: Kommentare zu Regulierungsdokumenten für Buchhalter“, 2010, N 10
KOMMENTAR
ZUR VERORDNUNG DES FINANZMINISTERIUMS DER RUSSISCHEN VOM 07.02.2010 N 66Н
„ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN“
Buchhaltungsberichte mit neuen Formularen
Mit der Verordnung Nr. 66n vom 07.02.2010 „Über Formen von Jahresabschlüssen von Organisationen“ (im Folgenden als Verordnung Nr. 66n bezeichnet) wurden neue Formen von Jahresabschlüssen genehmigt:
- Bilanz;
- Gewinn- und Verlustrechnung,
- Aufstellung der Kapitalveränderungen;
- Kapitalflussrechnung;
- Bericht über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel.
Der letzte Bericht ist in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und außer veräußertem Eigentum keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) erzielen. Gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme der oben genannten öffentlichen Organisationen (Vereine), wird empfohlen, bei der Erstellung entsprechender Erklärungen (Ziffern 2 und 4 der Verordnung Nr. 66n) das Berichtsformular über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel zu verwenden.
Organisationen anderer Eigentumsformen, mit Ausnahme des Kreditwesens, sowie staatliche (kommunale) Institutionen können diese Formulare bei der Entwicklung eigener Meldeformulare verwenden, die seit 2011 eingereicht werden (Ziffer 7 der Verordnung Nr. 66n).
Kleinunternehmensorganisationen erstellen Jahresabschlüsse nach einem vereinfachten System (Ziffer 6 der Verordnung Nr. 66n). In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sie nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu Postenindikatoren). In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sollten sie nur die wichtigsten Informationen enthalten, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.
Gleichzeitig haben kleine Unternehmen das Recht, vollständige Berichte in den empfohlenen Formen einzureichen.
In Jahresberichten, die an staatliche Statistikbehörden und andere Exekutivbehörden übermittelt werden, trägt die Organisation in den Formularen nach der Spalte „Name des Indikators“ die Spalte „Code“ ein, in der sie die festgelegten Indikatorcodes angibt (Absatz 5 der Verordnung Nr. 66n). ). Die Liste der Codes ist in der Anlage Nr. 4 zur Verordnung Nr. 66n enthalten. Sie unterscheiden sich von denen, die derzeit verwendet und durch die Verordnung des Staatlichen Statistikausschusses Russlands und des Finanzministeriums Russlands vom 14. November 2003 N 475/102n genehmigt wurden.
Die Verordnung Nr. 66n wurde am 2. August 2010 beim russischen Justizministerium unter der Nummer 18023 registriert.
Kommende Änderungen
In neuen Formen hat das russische Finanzministerium einen Teil der Vorbereitungen umgesetzt baldÄnderungen, die auch mit der Berichterstattung für 2011 eingeführt werden sollen. Die entsprechenden Verordnungsentwürfe werden auf der offiziellen Website des russischen Finanzministeriums veröffentlicht.
Zunächst hat die Finanzabteilung Änderungsentwürfe zur PBU 6/01 „Buchhaltung des Anlagevermögens“ vorbereitet und genehmigt. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 30. März 2001 N 26n und PBU 14/2007 „Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte“ genehmigt. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 27. Dezember 2007 N 153n.
Den Änderungen entsprechend wird die Neubewertung von Gruppen homogener Anlagegüter zum aktuellen Wert nicht zu Beginn, sondern am Ende des Berichtsjahres durchgeführt. Der Betrag des Abschlags wird nicht auf das Konto der Gewinnrücklagen (ungedeckter Verlust), sondern auf die sonstigen Aufwendungen angerechnet. Und der Neubewertungsbetrag eines Anlagevermögens, der der Höhe des vorherigen Abschlags entspricht, muss nicht den Gewinnrücklagen (ungedeckter Verlust), sondern den anderen Erträgen zugeschrieben werden. Darüber hinaus wurde die Bestimmung gestrichen, dass Grundstücke und Umweltmanagementeinrichtungen keiner Neubewertung unterliegen.
Diesbezüglich werden entsprechende Änderungen vorgenommen Richtlinien zur Bilanzierung des Anlagevermögens, genehmigt. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 13. Oktober 2003 N 91n.
Ähnliche Änderungen bezüglich der Regeln für die Neubewertung immaterieller Vermögenswerte werden in PBU 14/2007 vorgenommen.
Zweitens ist geplant, Änderungen an der PBU 3/2006 „Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, deren Wert in Fremdwährung ausgedrückt wird“ vorzunehmen. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 27. November 2006 N 154n und PBU 18/02 „Rechnungslegung für die Berechnung der Körperschaftsteuer“, genehmigt. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 19. November 2002 N 114n.
Änderungen in PBU 3/2006 betreffen die Bilanzierung von Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Neuberechnung des in Fremdwährung ausgedrückten Wertes von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten einer Organisation, die für die Ausübung von Aktivitäten außerhalb der Russischen Föderation verwendet werden, in Rubel ergeben, die in der Buchführung berücksichtigt werden Aufzeichnungen über den Berichtszeitraum, für den der Jahresabschluss der Organisation erstellt wird. Nach den neuen Regeln soll diese Differenz nicht den Finanzergebnissen der Organisation als sonstige Einnahmen oder sonstige Ausgaben gutgeschrieben werden, sondern ihrem zusätzlichen Kapital. Wenn eine Organisation ihre Aktivitäten außerhalb der Russischen Föderation (ganz oder teilweise) einstellt, wird ein Teil des zusätzlichen Kapitals, der der Höhe der angegebenen Differenzen im Zusammenhang mit den eingestellten Aktivitäten entspricht, dem Finanzergebnis der Organisation als sonstige Einnahmen oder Sonstiges hinzugefügt Kosten.
PBU 18/02 enthält neue Formulierungen einiger Standards. In Bezug auf die Offenlegung von Informationen in der Gewinn- und Verlustrechnung stellen sie fest, dass diese nicht die latenten Steueransprüche und -schulden, sondern deren Änderungen widerspiegelt.
Drittens wurde die PBU 8/2010 „Geschätzte Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“ erstellt, die die genehmigte PBU 8/01 „Kontingentfakten der Wirtschaftstätigkeit“ ersetzen wird. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 28. November 2001 N 96n. Die neue PBU wird das Verfahren zur Berücksichtigung geschätzter Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen in der Buchhaltung und Berichterstattung festlegen.
Darüber hinaus sind mit der Verordnung, mit der PBU 8/2010 in Kraft gesetzt wird, geplant, Änderungen am Kontenplan für die Buchhaltung der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen und an den Anweisungen für seine Anwendung vorzunehmen, die genehmigt wurden. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 31. Oktober 2000 N 94n. Insbesondere ist geplant, den Namen des Kontos 96 von „Rücklagen für zukünftige Ausgaben“ in „Geschätzte Verbindlichkeiten“ zu ändern.
Viertens wurde eine neue Ausgabe der PBU 12/2000 „Informationen zu Segmenten“ erstellt: Jetzt wird es PBU 12/2010 „Geschäftssegmente“ heißen. Die Bestimmung wird für Organisationen, die öffentlich angebotene Wertpapiere ausgeben, verpflichtend sein. Sie müssen Segmentinformationen im Anhang zum Jahresabschluss offenlegen. Andere Organisationen wenden PBU 12/2010 nur an, wenn sie sich zur Offenlegung von Informationen entscheiden.
Natürlich wird mit der Einführung neuer Rechnungslegungsvorschriften die Komplexität der Berichterstattung deutlich zunehmen: Es müssen mehr Informationen an die Nutzer weitergegeben werden. Aber das Studium neuer Standards sollte nicht verschoben werden, denn... Ihre Bestimmungen müssen bei der Erstellung von Rechnungslegungsgrundsätzen und der Einrichtung von Programmen berücksichtigt werden. Denn damit vergleichbare Daten des Vorjahres in der Berichterstattung, die ab 2011 mit neuen Formularen erstellt wird, korrekt dargestellt werden können, ist es notwendig, bereits im Jahr 2010 entsprechende Analysen durchzuführen.
Detaillierte Studie
Werfen wir einen Blick auf die Innovationen, auf die unsere Leser beim Erlernen neuer Formen stoßen werden.
Auf den Bericht über die Verwendungszwecke der erhaltenen Mittel werden wir nicht näher eingehen, da dieser Berichtsbogen keiner nennenswerten Bearbeitung unterzogen wurde.
In den Namen der neuen Formulare werden die Nummern 1 bis 6 nicht mehr erwähnt. Die Formulare sind kompakter geworden, da die meldende Organisation selbstständig bestimmt, wo Informationen detailliert aufgeführt und offengelegt werden sollen – direkt in einem bestimmten Meldeformular oder in den Erläuterungen dazu.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde vor den Positionskennzeichen eine Spalte „Erläuterungen“ für Links zur Erläuterung eingeblendet. Erläuterungen können in Text- oder Tabellenform unter Verwendung der Mustertabellen in der Anlage Nr. 3 zur Verordnung Nr. 66n erfolgen. Im letzteren Fall ähneln die Erläuterungen dem vorherigen Formular N 5, nur dass neue Indikatoren geändert werden. Wichtig ist, dass der Text nummeriert ist und seine Abschnitte neben der entsprechenden Position in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, zu der eine Niederschrift bereitgestellt wird, referenziert werden können.
Die Erläuterungen werden offenbar zusammengefasst, da die Anforderungen vieler Rechnungslegungsvorschriften an die Offenlegung von Informationen erfüllt sein müssen: die Bestimmungen der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, Bewertungsmethoden, Abschreibungen, Nutzungsdauern von Anlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten usw. Es ist schwierig, diese beschreibenden Informationen in tabellarischer Form darzustellen. Gleichzeitig ist es durchaus möglich, die vorgeschlagenen entsprechenden Tabellen (Vorlagen) aus Anlage Nr. 3 in das Textformat der Erläuterungen einzufügen, um die der Organisation zur Verfügung stehenden wesentlichen quantitativen Indikatoren zu entschlüsseln.
Der Autor empfiehlt den Buchhaltern, sich unbedingt auf den Text des letzten Abschnitts aller bestehenden PBUs „Offenlegung von Informationen in Jahresabschlüssen“ zu beziehen und deren Anforderungen strikt einzuhalten. Sie sollten sich nicht nur von dem Beispiel in Anhang Nr. 3 leiten lassen, denn Den Entwicklern dieser Empfehlungen war es nicht möglich, alle Anforderungen der PBU in tabellarischer Form zu erfüllen. Und Wirtschaftsprüfer werden auf jeden Fall die Vollständigkeit der Informationsoffenlegung in der Berichterstattung prüfen.
Die neue Form der Bilanz setzt die Anforderung von Abschnitt 10 der PBU 4/99 „Buchhaltungsberichte einer Organisation“ um, genehmigt. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 6. Juli 1999 N 43n. Vergleichbare Daten werden nicht am Ende und am Anfang des Berichtszeitraums, sondern für zwei Jahre dargestellt – zum Stichtag des aktuellen Berichtszeitraums, dem 31. Dezember des Vorjahres und dem 31. Dezember des davor liegenden Jahres.
Im aktualisierten Bilanzformular fehlt der Abschnitt „Bescheinigung über das Vorhandensein von auf außerbilanziellen Konten erfassten Werten“ in Abschnitt 1. I „Langfristige Vermögenswerte“ Es gibt keinen Artikel „Bau im Bau“ (oder eine Zeile mit einem ähnlichen Namen, um die auf Konto 08 erfassten Beträge widerzuspiegeln). Die Entwickler empfehlen, unvollendete Investitionen im entsprechenden Artikel anzuzeigen und die Informationen nur in den Erläuterungen zu erläutern. In dieser Hinsicht können Organisationen Probleme mit den Steuerbehörden haben. Tatsache ist, dass gemäß Kap. 30 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden Gegenstand und Bemessungsgrundlage der Grundsteuer nach den Rechnungslegungsvorschriften bestimmt. Die Steuerbehörden haben zusätzliche Gründe, die Zahlung der Grundsteuer auf alle im Konto 08 ausgewiesenen Ausgaben zu verlangen, und der Steuerzahler wird nur sehr wenige Argumente haben, sich diesen Forderungen zu widersetzen. In Spalte 1 in der Zeile „Anlagevermögen“ findet sich selbstverständlich ein Link zu den entsprechenden Daten in den Tabellen. Aber werden Steuerprüfer sie lesen wollen?
In der neuen Bilanzform wurde nach immateriellen Vermögenswerten eine neue Zeile „Ergebnisse der Forschung und Entwicklung“ eingeführt, in der Informationen zu diesen Vermögenswerten gemäß den Regeln der PBU 17/02 „Bilanzierung von Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und“ offengelegt werden technologische Arbeit“, genehmigt. Mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 19. November 2002 N 115n.
In den Bezeichnungen der Artikelgruppen „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und „Finanzanlagen“ wurden die Wörter „langfristig“ und „kurzfristig“ entfernt, da es ausreicht, sie im entsprechenden Abschnitt der Bilanz zu platzieren , und detaillierte Aufschlüsselungen der Vorräte, Verbindlichkeiten und Forderungen wurden entfernt.
Die Artikelgruppe „Darlehen und Kredite“ erhielt in neuer Form den Namen „Geliehene Mittel“; Auf der Passivseite der Bilanz wurde der Posten „Schulden gegenüber Teilnehmern (Gründern) zur Zahlung von Einkünften“ ausgeschlossen.
In Abschn. III „Kapital und Rücklagen“ der Bilanz wurde eine Zeile hinzugefügt, um die Neubewertung des Anlagevermögens widerzuspiegeln. Und das zusätzliche Kapital in der nächsten Zeile sollte ohne Berücksichtigung der Neubewertung angegeben werden.
In Abschn. IV „Langfristige Verbindlichkeiten“ ist ein neuer Indikator „Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten“ erschienen. Informationen über solche Reserven müssen gemäß den Anforderungen der PBU 8/2010, selbstverständlich in der Neufassung, offengelegt werden.
In der neuen Form der Gewinn- und Verlustrechnung werden nun lediglich „Umsatz“ und „Umsatzkosten“ angegeben; die Bruttogewinnkennzahl wird in der neuen Form durch das Wort „Verlust“ ergänzt. Eine Aufgliederung in die Abschnitte „Erträge und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ und „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ erfolgt nicht, die Qualifikationen bleiben jedoch erhalten und die sonstigen Erträge und Aufwendungen bleiben erhalten. Die Tabelle „Entschlüsselung einzelner Gewinne und Verluste“ wurde ausgeschlossen.
Die Darstellung der Informationen zu den gemäß PBU 18/02 offengelegten Indikatoren wurde geändert.
Erstens wurden Informationen über dauerhafte Steuerverbindlichkeiten (Vermögenswerte) in die laufende Einkommensteuer migriert, da dieser Indikator Teil der laufenden Einkommensteuer ist.
Zweitens wurden unter Berücksichtigung der oben erwähnten geplanten Änderungen in PBU 18/02 die Namen der Artikel „Latente Steuerschulden“ und „Latente Steueransprüche“ in „Änderung der latenten Steuerschulden“ und „Änderung in“ geändert latente Steueransprüche“.
Der Referenzteil wurde erheblich überarbeitet.
Hier sollten wir nun Folgendes präsentieren: das Ergebnis aus der Neubewertung des Anlagevermögens, das nicht im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten ist; das Ergebnis anderer Vorgänge, die nicht im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten sind; kumuliertes Finanzergebnis der Periode. Das gesamte Finanzergebnis wird als Summe der Zeilen „Nettogewinn (-verlust)“, „Ergebnis aus der Neubewertung von langfristigen Vermögenswerten, die nicht im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten sind“ und „Ergebnis aus anderen Tätigkeiten nicht“ ermittelt im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten“.
Dies ist höchstwahrscheinlich ein Versuch des russischen Finanzministeriums, das Berichtsformular auf sein internationales Pendant zu übertragen, das die gesamten Gesamteinnahmen des Unternehmens gemäß den Regeln von IAS 1 „Darstellung des Jahresabschlusses“ widerspiegelt.
Auch die Struktur der Kapitalveränderungsrechnung orientiert sich an der in der internationalen Rechnungslegungs- und Berichtspraxis bestehenden Form.
Abschnitt I, „Kapitalveränderungen“, des Berichts heißt jetzt „Kapitalbewegungen“, obwohl der Name des Formulars selbst derselbe bleibt. Zu den Spalten der Kapitalstruktur wurde die Spalte „Von Aktionären erworbene eigene Aktien“ hinzugefügt.
Änderungen wurden auch bei der Entschlüsselung der konstituierenden Artikel „Erhöhung des Kapitalbetrags …“ und „Herabsetzung des Kapitalbetrags …“ vorgenommen. In jedem dieser Indikatoren werden aufgrund künftiger Änderungen der Regeln für die Neubewertung von Anlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten die Zeilen „Neubewertung von Immobilien“ und „Direkt der Kapitalerhöhung zuzurechnende Erträge“ und dementsprechend „Direkt zurechenbare Aufwendungen“ hinzugefügt „Kapitalherabsetzung“ wurden zusätzlich eingeführt. Der Posten „Dividenden“ wurde in die Postengruppe „Kapitalverringerung“ und „Nettogewinn“ in die Postengruppe „Kapitalerhöhung“ verschoben.
Es wird vorgeschlagen, in separaten Zeilen anzugeben, aufgrund welcher Komponenten die Veränderung des Zusatz- und Reservekapitals erfolgt ist. Bisher waren für den Rücklagenfonds nur die Beiträge dazu auszuweisen.
Die Erläuterung des Grundes für die Kapitalveränderung aufgrund des Ergebnisses der Fremdwährungsumrechnung wurde entfernt.
Das neue Meldeformular enthält keine Zeilen für Änderungen der Kapitalhöhe zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar. Zuvor gab es dort zwei Zeilen, um diese Gründe widerzuspiegeln: „Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze“ und „Ergebnis aus der Neubewertung des Anlagevermögens“. Den Ausschluss des letzten Grundes durch die bevorstehenden Änderungen in PBU 6/01 und PBU 14/2007 haben wir bereits erläutert.
Der Ausschluss des Indikators „Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze“ wird dadurch erklärt, dass dies den Regeln für deren Berücksichtigung im Jahresabschluss gemäß Ziffer 15 der PBU 1/2008 widersprach. Rechnungslegungsgrundsätze Organisation“, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 6. Oktober 2008 N 106n. Es erfordert, dass Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze rückwirkend im Jahresabschluss berücksichtigt werden, d. h. alle Vergleichsindikatoren früherer Perioden müssen gemäß dem neu berechnet werden Gemäß den Anforderungen von Absatz 2 S. 15 PBU 1/2008 wird bei der rückwirkenden Berücksichtigung von Änderungen der Eröffnungssaldo unter dem Artikel „Gewinnrücklagen (ungedeckter Verlust)“ für die früheste im Jahresabschluss ausgewiesene Periode angepasst.
Auch der Abschnitt „Hilfe“ des Berichts wurde überarbeitet. Es heißt jetzt „Nettovermögen“ und enthält nur Daten zu diesem Wert zum 31. Dezember des Berichtsjahres, des vorherigen Berichtsjahres und des Jahres davor.
Kapitalflussrechnung
Es wurden Änderungen am Wortlaut und an der Platzierung der Zusammenfassungszeilen vorgenommen. Jede Gruppe von Zeilen, die einer bestimmten Aktivitätsart gewidmet sind, endete in der vorherigen Form mit dem Indikator „Netto-Cash“ für laufende (Investitions-, Finanz-)Aktivitäten. Der Indikator wurde als Differenz zwischen Mittelzufluss und -abfluss berechnet. Im neuen vorgeschlagenen Formular wurde der Name der letzten Zeile in „Cashflow-Ergebnis...“ (für die entsprechende Aktivitätsart) geändert. Darüber hinaus wird am Ende des Berichts das gesamte „Ergebnis des Cashflows für den Berichtszeitraum“ durch Aufsummierung aller Ströme dargestellt.
Geben Sie als Nächstes „Barguthaben zu Beginn des Berichtszeitraums“ an (im vorherigen Formular begann der Bericht mit dieser Zeile). Durch Addition des Ergebnisses des Cashflows für die Periode und des Saldos zu Beginn der Periode erhält man dann den Wert der Zeile „Barguthaben am Ende der Berichtsperiode“.
Die verbleibenden Änderungen betreffen detaillierte Erläuterungen der Cashflow-Komponenten für jede Art von Aktivität.
L. P. Fomicheva
Zertifizierter Wirtschaftsprüfer
Finanzministerium Russlands,
Steuerberater
Signiert für Siegel
16.09.2010



Artikel zum Thema